Die neue Covid-Maßnahmen-Verordnung der Bundesregierung wird mit 3. November um 00:00 Uhr in Kraft treten. Wir möchten Sie hier über die wichtigsten Auswirkungen für unsere Gemeinde informieren.
Unsere Schulen, Kindergärten, Kinderkrippe und Bücherei bleiben weiterhin geöffnet
Bürgerservice weiterhin für Sie da
Trotz des von der Bundesregierung verordneten Lockdowns sind wir im Gemeindeamt bemüht, bestmöglich für Ihre Anliegen da zu sein. Daher steht Ihnen unser Bürgerservice von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für Anliegen und Anfragen zur Verfügung.
Wir sind aber leider nur mehr telefonisch unter 03466/45400 oder per Mail unter gde@eibiswald.gv.at erreichbar, da wir angehalten sind, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden.
Aber in besonders wichtigen und dringenden Fällen kann ausnahmsweise ein Vorsprechtermin telefonisch vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass das Rathaus versperrt ist. Läuten Sie daher an und warten Sie, bis Ihnen eine/r unsere/r MitarbeiterInnen öffnet. Bitte beachten Sie alle Hygienemaßnahmen und betreten Sie die Amtsräumlichkeiten mit einem Mund-Nasen-Schutz.
Postservicestelle Soboth weiterhin geöffnet
Die Postservicestelle in Soboth bleibt unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin geöffnet. Bitte tragen Sie bei Betreten der Postservicestelle einen Mund-Nasen-Schutz.
Bauhof-Außendienstarbeiten gehen weiter, ASZ geöffnet
Unsere Außendienstmitarbeiter werden weiterhin alle notwendigen Arbeiten durchführen und natürlich auch die Vorbereitungen für den Winterdienst umsetzen. Absolute Priorität hat die Aufrechterhaltung der Daseinsversorgung in der Gemeinde (Wasser, Abwasser, Müll und das gemeindeeigene Stromversorgungsunternehmen EVU).
Unser ASZ ist weiterhin am Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr, am Freitag von 07:00 bis 12.00 Uhr und am Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr unter Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen geöffnet.
Beschaffungsservice von 09:00 bis 13:00 Uhr
Für unsere älteren Mitmenschen und Personen mit Vorerkrankungen bieten wir wieder an, die täglichen Beschaffungen (Lebensmitteleinkauf, Besorgung von Medikamenten usw.) zu besorgen. Wenn Sie oder Ihre Eltern und Großeltern diese Dienste in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei Herrn Ing. Andreas Kremser unter der Telefonnummer 03466/45400-301.
Sportanlagen gesperrt, Kinderspielplätze geöffnet
Alle Sportplätze und auch die Funcourts müssen bis auf weiteres behördlich gesperrt werden. Die Kinderspielplätze bleiben jedoch unter Einhaltung der Abstands- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin geöffnet.
Alle Veranstaltungen abgesagt
Alle Veranstaltungen der Gemeinde müssen bis auf weiteres abgesagt werden. Auch die Geburtstags-Ehrungen werden in nächster Zeit nicht durchgeführt, um niemanden zu gefährden.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches ist in ganz Österreich vom 3. bis zum 12. November 2020 in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr untersagt. Es gibt fünf Ausnahmen, ihn zu verlassen:
- Berufliche Zwecke
- Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
- Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Körperliche und psychische Erholung